Am 25. Februar 2025 beginnen wir mit der Vermietung der Alterswohnungen. Es stehen folgende Wohnungen zur Verfügung:
1. - 4 Obergeschoss
- 8 3-1/2-Zimmer-Wohnungen
- 32 2-1/2-Zimmer-Wohnungen
- 8 1-1/2-Zimmer-Wohnungen
5. und 6. Obergeschoss
- 4 3-1/2-Zimmer-Wohnungen
- 2 3-1/3-Zimmer-Wohnungen
- 4 2-1/2-Zimmer-Wohnungen
Attika
- 2 4-1/2-Zimmer-Wohnungen (Attikageschoss Neubau Leben im Alter)
- 3 3-1/2-Zimmer-Wohnungen für Bewohnerinnen und Bewohner mit besonderen Bedürfnissen (Attikageschoss Neues Zentrum Dreilinden)
Die Mietzinsen sind in der Vermietungsdokumentation enthalten, die Sie nachstehend herunterladen können.
Die im Jahr 2021 und damit lange vor dem Baustart im Herbst 2023 veröffentlichten indikativen Mietzinsen für die 1 1/2-, 2 1/2- und 3 1/2-Zimmer-Geschoss-Wohnungen mussten dank der Kostendisziplin und den beim Bau erzielten Synergieffekten trotz zwischenzeitlicher beachtlicher Bauteuerung nur leicht angepasst werden. Bei den Attika-Wohnungen wurden die Mietzinsen entsprechend der Geschoss- und Lagequalität entsprechend angepasst.
Vermietungsvoraussetzungen
Grundlage für die Vermietung der Alterswohnungen sind die Vermietungsrichtlinien, die Sie nachstehend herunterladen können. Es gelten folgende Vermietungsvoraussetzungen:
- Alle Mieterinnen und Mieter müssen im AHV-Referenzalter sein und im Zeitpunkt des Mietantritts mindestens seit acht Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Risch Wohnsitz haben;
- Vorrang auf die Zuteilung einer Alterswohnung haben Personen, welche auf barrierefreies Wohnen angewiesen sind und/oder persönlichen Unterstützungs-/Pflegebedarf haben.
Über die Vermietung der Alterswohnungen entscheidet allein das Zentrum Dreilinden auf der Grundlage der Vermietungsrichtlinien und der eingegangenen Anmeldungen. Die Griag ist in den Vermietungsprozess nicht involviert. Für den Vermietungsentscheid ist die bedarfsgerechte Wohnungszuteilung entscheidend. Es kommt daher nicht darauf an, wie lange jemand schon auf der Interessenliste bei der Griag aufgenommen war. Die Vermietung erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller eingegangenen Anmeldeformulare im Lichte der Kriterien in den Vermietungsrichtlinien.
Informationen zum Vermietungsprozess
Die Interessentinnen und Interessenten, welche sich bisher bei der Griag gemeldet haben, erhalten am 25. Februar 2025 ein Informationsschreiben über den Vermietungsprozess.
Sämtliche Vermietungsunterlagen können Sie nachstehend bei "Downloads" herunterlagen:
- Das Informationsschreiben vom 25. Februar 2025;
- Die Vermietungsrichtlinien der Gemeinde Risch Immobilien AG und der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel für die Alterswohnungen vom 3./10. Juli 2024;
- Die Vermietungsdokumentation vom 25. Februar 2025 mit einem kurzen Baubeschrieb sowie mit den Grundrissen und Mietzinsen (inkl. Akonto Nebenkosten);
- Das Anmeldeformular. Dieses ist bei einem Interesse für eine Alterswohnung zwingend und auf jeden Fall einzureichen, und zwar auch dann, wenn eine Interessentin oder ein Interessent auf der Interessentenliste aufgenommen war.
Das Anmeldeformular sowie die weiteren notwendigen Unterlagen sind einzureichen bei:
Alterzentrum Dreilinden, Waldeggstrasse 15, 6343 Rotkreuz, Tel Nr. 041 790 34 64, verwaltung@zentrum-dreilinden.ch
Alle Anfragen im Zusammenhang mit der Vermietung der Alterswohnungen sind ab sofort an das Alterszentrum Dreilinden zu richten. Die Griag erteilt keine Auskünfte.
Zeitplan
- Einreichen der Anmeldeformulare bis 31. März 2025 (späteste Einreichefrist, der Posteingang ist massgebend);
- Prüfung der Anmeldeformulare bzw. Anmeldungen bis 30. April 2025;
- Definitiver verbindlicher Entscheid über die Wohnungszuteilung und Abschluss der Mietverträge bis 31. Mai 2025.