Neubau Leben im Alter

Alterswohnungen mit Serviceleistungen

Die Gemeinde Risch Immobilien AG (Griag) realisiert entlang der Meierskappelerstrasse total 60 Alterswohnungen mit Servicedienstleistungen. In den Alterswohnungen kann auch eine Betreuung auf niedrigerer Pflegestufe erfolgen. Bewohnerinnen und Bewohner können daher bei eintretender Pflegebedürftigkeit in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, sofern ein Eintritt in das Pflegezentrum nicht notwendig ist.

Die Servicedienstleistungen können bei der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel bezogen werden. Die Mieterinnen und Mieter frei aber sind, andere Leistungserbringer zu berücksichtigen.

 

  • Alterswohnungen (Vermietungsstart am 25. Februar 2025)

    Am 25. Februar 2025 beginnen wir mit der Vermietung der Alterswohnungen. Es stehen folgende Wohnungen zur Verfügung:

    1. - 4 Obergeschoss

    • 8 3-1/2-Zimmer-Wohnungen
    • 32 2-1/2-Zimmer-Wohnungen
    • 8 1-1/2-Zimmer-Wohnungen

     

    5. und 6. Obergeschoss

    • 4 3-1/2-Zimmer-Wohnungen
    • 2 3-1/3-Zimmer-Wohnungen
    • 4 2-1/2-Zimmer-Wohnungen

     

    Attika

    • 2 4-1/2-Zimmer-Wohnungen (Attikageschoss Neubau Leben im Alter)
    • 3 3-1/2-Zimmer-Wohnungen für Bewohnerinnen und Bewohner mit besonderen Bedürfnissen (Attikageschoss Neues Zentrum Dreilinden)

     

    Die Mietzinsen sind in der Vermietungsdokumentation enthalten, die Sie nachstehend herunterladen können.

    Die im Jahr 2021 und damit lange vor dem Baustart im Herbst 2023 veröffentlichten indikativen Mietzinsen für die 1 1/2-, 2 1/2- und 3 1/2-Zimmer-Geschoss-Wohnungen mussten dank der Kostendisziplin und den beim Bau erzielten Synergieffekten trotz zwischenzeitlicher beachtlicher Bauteuerung nur leicht angepasst werden. Bei den Attika-Wohnungen wurden die Mietzinsen entsprechend der Geschoss- und Lagequalität entsprechend angepasst.

     

    Vermietungsvoraussetzungen

    Grundlage für die Vermietung der Alterswohnungen sind die Vermietungsrichtlinien, die Sie nachstehend herunterladen können. Es gelten folgende Vermietungsvoraussetzungen:

    • Alle Mieterinnen und Mieter müssen im AHV-Referenzalter sein und im Zeitpunkt des Mietantritts mindestens seit acht Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Risch Wohnsitz haben;
    • Vorrang auf die Zuteilung einer Alterswohnung haben Personen, welche auf barrierefreies Wohnen angewiesen sind und/oder persönlichen Unterstützungs-/Pflegebedarf haben.

     

    Über die Vermietung der Alterswohnungen entscheidet allein das Zentrum Dreilinden auf der Grundlage der Vermietungsrichtlinien und der eingegangenen Anmeldungen. Die Griag ist in den Vermietungsprozess nicht involviert. Für den Vermietungsentscheid ist die bedarfsgerechte Wohnungszuteilung entscheidend. Es kommt daher nicht darauf an, wie lange jemand schon auf der Interessenliste bei der Griag aufgenommen war. Die Vermietung erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller eingegangenen Anmeldeformulare im Lichte der Kriterien in den Vermietungsrichtlinien.

     

    Informationen zum Vermietungsprozess 

    Die Interessentinnen und Interessenten, welche sich bisher bei der Griag gemeldet haben, erhalten am 25. Februar 2025 ein Informationsschreiben über den Vermietungsprozess.

    Sämtliche Vermietungsunterlagen können Sie nachstehend bei "Downloads" herunterlagen:

    - Das Informationsschreiben vom 25.  Februar 2025;

    - Die Vermietungsrichtlinien der Gemeinde Risch Immobilien AG und der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel für die Alterswohnungen vom 3./10. Juli 2024;

    - Die Vermietungsdokumentation vom 25. Februar 2025 mit einem kurzen Baubeschrieb sowie mit den Grundrissen und Mietzinsen (inkl. Akonto Nebenkosten);

    - Das Anmeldeformular. Dieses ist bei einem Interesse für eine Alterswohnung zwingend und auf jeden Fall einzureichen, und zwar auch dann, wenn eine Interessentin oder ein Interessent auf der Interessentenliste aufgenommen war.

    Das Anmeldeformular sowie die weiteren notwendigen Unterlagen sind einzureichen bei:

    Alterzentrum Dreilinden, Waldeggstrasse 15, 6343 Rotkreuz, Tel Nr. 041 790 34 64, verwaltung@zentrum-dreilinden.ch

    Alle Anfragen im Zusammenhang mit der Vermietung der Alterswohnungen sind ab sofort an das Alterszentrum Dreilinden zu richten. Die Griag erteilt keine Auskünfte.

     

    Zeitplan

    - Einreichen der Anmeldeformulare bis 31. März 2025 (späteste Einreichefrist, der Posteingang ist massgebend);

    - Prüfung der Anmeldeformulare bzw. Anmeldungen bis 30. April 2025;

    - Definitiver verbindlicher Entscheid über die Wohnungszuteilung und Abschluss der Mietverträge bis 31. Mai 2025.

     

  • Servicedienstleistungen

    Die Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel bietet den Mieterinnen und Mietern verschiedene Dienstleistungen getreu ihrem Leitsatz "Alles aus einer Hand" an.

    Alle Alterswohnungen werden mit einer Alarmeinrichtung ausgerüstet sein, die mit dem Pflegeheim verbunden sein wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegezentrums werden die Notfalleinsätze wahrnehmen.

    Daneben können die Mieterinnen und Mieter von einem Angebot des Neuen Zentrums Dreilinden profitieren, das modular und individuell zusammenstellbar ist, z.B.:

    • Verpflegung im öffentlichen Restaurant
    • Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Treffpunkt) und Begegnungsmöglichkeiten im neuen Pflegezentrum
    • Dienstleistungen wie Coiffeur, Podologie, Physiotherapie
    • spirituelle, konfessionsübergreifende und soziokulturelle Angebote
    • Übernachtungsmöglichkeit für Angehörige

     

    Weitere Dienstleistungsangebote können je nach Bedarf auch von anderen Dienstleistern angeboten werden.

    Servicedienstleistungen sind kostenpflichtig. Die entsprechenden Dienstleistungspreise werden hier veröffentlicht, sobald sie feststehen.

    Es steht allen Mieterinnen und Mietern frei, Dienstleistungen auch von anderen Anbietern zu beziehen (Ausnahme: Notfalldienst).

    Weitere Einzelheiten und detailliertere Ausführungen sind im neuen Betriebskonzept der Stiftung mit einer ausführlichen Beschreibung der Angebote im neuen Zentrum Dreilinden enthalten.

     

  • Baukosten Neubau Leben im Alter

    Für den Neubau Leben im Alter ist ein Budget von CHF 30 Mio. (inkl. rund CHF 4,1 Mio. für das Bauland; Kostenstand 2015) vorgesehen. Einzelheiten dazu sind in der Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 24. November 2015, S. 72 f., zu finden.

    Die Kostenplanung für das Bauprojekt ist noch nicht definitiv abgeschlossen und wir den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Baukosten und der Hypothekarzinsen angepasst. Diese werden aufmerksam verfolgt und in die weitere Planung miteinbezogen.

    Die Gemeinde Risch Immobilien AG hat im Jahr 2021 bei der renommierten, auf Projektbewertungen spezialisierten Firma Wüest Partner AG wie bereits für das neue Pflegezentrum eine Bewertung des Projektes Leben im Alter in Auftrag gegeben. 

    Wüest Partner AG kommt im Bericht vom 15. April 2021 zum Schluss, dass bei Investitionskosten (inkl. Land) von rund CHF 30 Mio. der Neubau Leben im Alter auf den Zeitpunkt der Fertigstellung einen Marktwert von etwas über CHF 40 Mio. aufweisen wird. Damit wird auch das Projekt Leben im Alter eine Wertsteigerung auf den Bauabschluss hin von etwas über CHF 10 Mio. aufweisen (Bewertung zu Marktwerten). Diese Wertsteigerung stellt gewissermassen stille Reserven (Volksvermögen) dar.

    Die Zuger Kantonalbank hat nach einer ersten Einschätzung des gesamten Projekts (inkl. des neuen Pflegezentrums; Stand 2021) mit Schreiben vom 20. Januar 2021 die Projekt- und Finanzdaten als plausibel eingeschätzt und ihr Interesse an einer Finanzierungsprüfung bekundet hat.

Bebauungsplan

Der Neubau Leben im Alter - und auch das neue Pflegezentrum - haben ihre Grundlage im Bebauungsplan Buonaserstrasse, der von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde Risch am 9. September 2020 angenommen wurde.

Ausführungen und Unterlagen zum Bebauungsplan finden Sie unter MEHR INFO.

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