Baukosten
Die Baukosten für das Projekt Dreilinden bzw. das Neues Zentrum Dreilinden beruhen auf der Kostenschätzung des Büros für Bauökonomie AG, Luzern, vom 1. Oktober 2019. Inkl. eines Landanteils von rund CHF 4,1 Mio. belaufen sich die geschätzten Baukosten auf rund CHF 40 Mio. Diese Kostenschätzung ist unten auf dieser Seite in den Downloads abrufbar.
Diese Kostenschätzung geht davon aus, dass die 1. Etappe (Neubau Leben im Alter) und die 2. Etappe (Neues Zentrum Dreilinden) gleichzeitig gebaut werden, womit Kostensynergien von bis CHF 4,4 Mio. realisiert werden können. Diese Einsparungen bei den Baukosten wären bei einer etappierten Einzelbauweise nicht zu realisieren.
Weitere Ausführungen zu den Baukosten und den Kostensynergien sind im Erläuternden Bericht Vorgehen Überbauung Buonaserstrasse vom 9. März 2021, S. 18 f., enthalten.
Die Bau- und Finanzierungskosten sind den Marktbedingungen ausgesetzt. Die aktuellen Preiskonditionen auf dem Bausektor sowie für Hypotheken werden aufmerksam verfolgt und in der weiteren Planung und Kalkulation mitberücksichtigt.
Mietmodell
Das heute von der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel betriebene Alterszentrum Dreilinden beruht auf einem Baurecht, welches die Einwohnergemeinde Risch der Stiftung gewährt hatte.
Das Neue Zentrum Dreilinden wird nicht mehr im Baurecht erstellt. Vielmehr wird die Gemeinde Risch Immobilien AG das neue Pflegezentrum als Bauherrin und auf Bestellung der Stiftung erstellen und dieser langfristig (30 Jahre, mit Option für die Stiftung auf Verlängerung um jeweils 5 Jahre) mit einem im Grundbuch vorgemerkten Mietvertrag vermieten. Die Miete beträgt indikativ CHF 1,4 Mio. im Jahr, basierend auf ersten Kostenschätzungen im Jahr 2021. Massgebend werden die effektiven Bau- und Finanzierungskosten sein.
Mit der neuen Mietlösung wird das heute bestehende Baurecht für das Alterszentrum Dreilinden an die Einwohnergemeinde Risch zurückfallen (Heimfall). Die Gemeinde Risch entschädigt die Stiftung für diesen Heimfall mit einer Heimfallentschädigung von CHF 15,5 Mio. Diese Entschädigung beruft auf einer Schätzung der Kantonalen Schätzungskommission Zug. Die Heimfallentschädigung soll von der Stiftung dazu verwendet werden, dass sie sozialverträgliche Pensionstaxen anbieten kann.
Das bestehende Alterszentrum Dreilinden wird erhalten bleiben, solange das Baufeld C und D des Bebauungsplanes Buonaserstrasse nicht überbaut wird (strategische Landreserve der Einwohnergemeinde), wobei die konkrete Bestimmung dieser Nutzung künftigen Generationen vorbehalten bleibt. Für das heutige Zentrum Dreilinden stehen verschiedene künftige Nutzungsoptionen im Raum: möglich ist die Nutzung für die Gemeindeverwaltung während des Baus des neuen Zentrums Dorfmatt und/oder die Vermietung von einzelnen Räumen bzw. Stockwerken z.B. für studentisches Wohnen, für Wochenaufenthalter usw.
Zustimmung der Stiftungsaufsicht zum Mietmodell
Das neue Mietmodell und die Modellrechnungen der Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel sind der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht zur Überprüfung und Genehmigung eingereicht worden. Am 19. Ferbaur 2021 fand eine Besprechung mit der Stiftungsaufsicht statt, an welcher auch ein Rechnungsrevisor der Aufsichtsbehörde anwesend war.
Mit Stellungnahme vom 24. Februar 2021 hat die Stiftungsaufsicht der Ablösung des Baurechts und dem neuen Mietmodell einschliesslich der Planbilanz und -erfolgsrechnung zugestimmt.
Bewertung und Finanzierung des neues Pflegezentrums
Die Gemeinde Risch Immobilien AG hat bei der renommierten, auf Projektbewertungen spezialisierten Firma Wüest Partner AG eine Bewertung des Projektes für das neue Pflegezentrum in Auftrag gegeben.
Wüest Partner AG kommen im Bericht vom 30. April 2021 zum Schluss, dass bei Investitionskosten (inkl. Land) von rund CHF 40 Mio. das Neue Zentrum Dreilinden auf den Zeitpunkt der Fertigstellung einen Marktwert von gut CHF 49,5 Mio. aufweisen wird. Mit anderen Worten wird das Projekt eine Wertsteigerung auf den Bauabschluss hin von knapp CHF 10 Mio. aufweisen (Bewertung zu Marktwerten). Diese Wertsteigerung stellen gewissermassen stille Reserven (Volksvermögen) dar.
Die Zuger Kantonalbank hat nach einer ersten Einschätzung des gesamten Projekts (inkl. des Neubaus Leben im Alter) mit Schreiben vom 20. Januar 2021 die Projekt- und Finanzdaten als plausibel eingeschätzt und ihr Interesse an einer Finanzierungsprüfung bekundet.